1. Geltungsbereich

SecureInfra erbringt Beratungs-, Konzeptions- und Begleitungsleistungen rund um lokale Markenkooperationen im Einzelhandel. Mit der Beauftragung erkennen Auftraggeber diese AGB an. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn SecureInfra ihnen schriftlich zustimmt.

2. Leistungen

Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. SecureInfra schuldet die vereinbarte Beratungsleistung, nicht den wirtschaftlichen Erfolg einer Kooperation oder die Zusage Dritter (z. B. Markenpartner).

3. Mitwirkung

Auftraggeber stellen rechtzeitig die für die Leistung erforderlichen Informationen bereit — etwa Standortangaben, Ansprechpartner und Unterlagen zu früheren Aktionen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung können Termine und Honorare beeinflussen.

4. Honorare und Zahlung

Honorare und Zahlungsbedingungen werden vor Beginn schriftlich festgehalten. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5. Geistiges Eigentum

Unterlagen, Konzepte und Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von SecureInfra. Nach Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht für den internen Gebrauch im vereinbarten Kontext. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Auftragszwecks bedarf der Zustimmung.

6. Haftung

SecureInfra haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SecureInfra nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Die Haftung für garantierte Eigenschaften sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für Entscheidungen des Auftraggebers gegenüber Partnern oder Kunden übernimmt SecureInfra keine Haftung.

7. Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite mit angemessener Sorgfalt und nutzen sie nur für den Auftragszweck.

8. Laufzeit und Kündigung

Einzelaufträge enden mit Erfüllung. Laufende Begleitungen können nach den im Angebot genannten Fristen gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit zulässig, ist Gerichtsstand Chemnitz. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Änderungen bedürfen der Textform, sofern nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.